Erstmals Wahlbenachrichtigungen
Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit Information zu den Wahlen, die online oder als Briefwahl durchgeführt werden. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder
- ab 14 Jahren für die Wahlen zu den Gemeinderäten
- ab 16 Jahren für die Wahlen zu den Kirchenvorständen.
Ihre Stimme zählt!
Nutzen Sie das Recht auf Wahl! Auch bei reinen Zustimmungswahlen ist es für die Kandidaten und Kandidatinnen oftmals sehr wichtig, durch die Wahl eine Legitimation aus der Kirchengemeinde zu erhalten. Diese Engagierten gestalten Kirche vor Ort und brauchen Ihre Rückendeckung.
Leider liegt uns nicht von allen Kandidierenden das Einverständnis zur Veröffentlichung im Pfarrbrief oder auf der Homepage vor, sodass die Namen nur über den Aushang in den Kirchen und Verkündigung im Gottesdienst vorab bekannt gemacht werden.
Datenschutz
Die Information für Wahlberechtigte finden Sie hier.