Das Jahr 2025 ist in mehrfacher Hinsicht ein Wahljahr. Bereits zu Beginn des Jahres sind wir alle aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Am 8. und 9. November werden im ganzen Erzbistum Paderborn sowohl die Kirchenvorstände als auch die Gemeinderäte neu gewählt. Seit kurzem gibt es ein neues Vermögensverwaltungsgesetz, das Grundlage für die Arbeit der Kirchenvorstände ist. Ab dem 1. Januar sind auch die neuen Statuten für die Gremienarbeit im Erzbistum in Kraft getreten. Der Wahlvorgang wird anders verlaufen. In der zweiten Jahreshälfte erhalten die wahlberechtigten Gemeindemitglieder direkt vom Erzbistum einen Hinweis auf die Gremienwahlen. Diese erfolgen in diesem Jahr erstmals unter Zuhilfenahme eines QR-Codes. Weiterhin ist (wie bei den politischen Wahlen) Briefwahl möglich. Wahllokale wie in der Vergangenheit wird es bei den diesjährigen Wahlen zum Kirchenvorstand und Gemeinderat nicht mehr geben.
Warum brauchen wir einen Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Pfarrei kann ohne einen Kirchenvorstand nicht sein. Sie hört dann rechtlich auf zu existieren. Von daher benötigen wir für die Wahl im Herbst für die Kirchenvorstände Kandidatinnen und Kandidaten.
Warum brauchen wir einen Gemeinderat?
„Der Pfarrgemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralen Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit dem Pfarrer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Pfarrgemeinde wahr. Die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum verfolgt er, unter Wahrung der Eigenständigkeit der örtlichen Pfarrgemeinde, insbesondere durch Mitwirkung in den Gremien des Pastoralen Raumes. Das Zukunftsbild beschreibt die Rolle der Pfarrgemeinderäte mit folgenden Worten: „Sie sind nicht als Bewahrer von Einzelinteressen (etwa bestimmter Gemeinden und Gruppen), sondern als Akteur auf einem geistlichen Weg gemeinsam mit anderen unterwegs, um im Hören aufeinander und im Ringen miteinander tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.“
Die Kirche in Deutschland und im Erzbistum Paderborn steht vor großen Herausforderungen. Wir in unserem Pastoralen Raum brauchen beide Gremien, um miteinander Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
- Welche Ressourcen finanzieller und personeller Art stehen uns zur Verfügung?
- Was sind unsere pastoralen Schwerpunkte?
- Welche Gebäude benötigen wir zukünftig? (Immobilienkonzept)
- Wie geht Seelsorge unter anderen Bedingungen?
Die jetzigen Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände werden sich in den nächsten Sitzungen mit den Gremienwahlen beschäftigen.
Ihr
Andreas Kurte, Pfarrer