Erstmals erhalten alle Wahlberechtigten ab 14 Jahren für die Gemeinderäte und ab 16 Jahren für die Kirchenvorstände eine Benachrichtigung. Neu ist auch die Möglichkeit zur Online-Wahl.
Weitere Informationen zur Briefwahl und Online-Wahl gibt es hier.
Dort finden Sie auch technische Unterstützungsangebote in den Gemeinden zur Online-Wahl.